Die Firma 1&1 hat sich bei uns gemeldet und angefragt, ob sie einen Sendemast auf unserem Kirchendach installieren darf. Es geht um 1 m² Dachfläche im nördlichen Bereich, damit unsere PV-Anlage verschattungsfrei bleibt. Zusätzlich würde etwas Messtechnik unter dem Dach installiert.
Die Antenne sorgt für bessere Netzabdeckung in der Umgebung – ein wichtiger Beitrag zur Infrastruktur vor Ort. Für die Gemeinde bietet dies eine einfache Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die langfristig unsere Arbeit vor Ort unterstützen. Uns entstehen dabei weder Aufwand noch Kosten. 1&1 kümmert sich um die Wartung, die normalerweise nur ein- bis zweimal jährlich nötig ist.
Solche Anlagen dürfen erst nach einer offiziellen Prüfung und entsprechenden Bescheinigung aufgestellt werden, die bestätigt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wir wollten das Thema nicht einfach ablehnen oder zustimmen ohne es abgesprochen zu haben, daher werden wir es auch am 2. Februar 2025 in der Mitgliederversammlung besprochen.
Dabei möchten wir eine gemeinsame Entscheidung im Sinne der Gemeinde treffen, die von möglichst vielen getragen wird. Rückmeldungen oder Fragen im Vorfeld helfen uns, das Thema gut vorzubereiten und Missverständnisse zu vermeiden.
Ergänzung:
Der Mietvertrag mit der Firma würde über 20 Jahre laufen, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren. Nach Errichtung der Anlage wäre eine Kündigung während der Laufzeit nicht möglich, was jedoch aufgrund der zu erwartenden Stabilität und der rechtlichen Rahmenbedingungen möglicherweise auch nicht nötig ist.
Für die Nutzung des Dachs (1m²) würden wir monatlich 600 € Miete netto erhalten. Diese Einnahmen könnten wir direkt in gute Zwecke und Projekte innerhalb der Gemeinde investieren, um unsere Arbeit weiter auszubauen und zu stärken.
Das Thema wird am 2. Februar 2025 in der Mitgliederversammlung besprochen. Die Gemeindeleitung hat hierzu noch keine finale Entscheidung getroffen, aber in einer ersten Einschätzung positiv dazu votiert. In der Mitgliederversammlung möchten wir um ein Votum der Mitglieder bitten, das uns hilft, die Meinung der Gemeinde in die abschließende Entscheidung einzubeziehen. Die finale Entscheidung wird nach der Mitgliederversammlung getroffen. Rückmeldungen oder Fragen im Vorfeld helfen uns, das Thema gut vorzubereiten und Missverständnisse zu vermeiden.
Antwort auf eine Frage zu Strahlenbelastung (daher hier kurz eine Info dazu):
Die geplante Antenne hätte eine Höhe von etwa 10 Metern, um eine optimale Netzabdeckung zu gewährleisten. Was die Strahlenbelastung betrifft: Mobilfunkanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben gemäß der 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung). Jede Anlage benötigt vor ihrer Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung, die überprüft, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Diese Bescheinigung wird von der Bundesnetzagentur ausgestellt und ist öffentlich einsehbar.
Die Antenne ist so konstruiert, dass sie ihre Strahlen in einem breiten Winkel über die Umgebung hinweg abgibt, jedoch nicht direkt nach unten abstrahlt. Unterhalb und in direkter Nähe der Anlage sind die Strahlenwerte daher erfahrungsgemäß besonders gering. Sollte jemals eine gesundheitsschädliche Wirkung festgestellt werden, müsste die Anlage gemäß den rechtlichen Vorgaben außer Betrieb genommen werden.
Wir verstehen, dass dieses Thema sensibel ist, und möchten sicherstellen, dass alle Aspekte offen und transparent kommuniziert werden. Sollten weitere Fragen offen sein, stehen wir gerne zur Verfügung.